Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
Modernisierung des notariellen Berufsrechts: Einsicht in notarielle Urkunden und Verzeichnisse zu Forschungszwecken, Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf insbes. durch die von 1 auf 3 Jahre verlängerte Möglichkeit der Amtsniederlegung mit Wiederbestellungsgarantie am selben Amtssitz sowie bei einer aus gesundheitlichen Gründen resultierenden vorübergehenden Unfähigkeit zur Amtsausübung, Wegfall der Möglichkeit der Gebührenbefreiung für Notare und Notarorganisationen, Neuregelung der Stimmverteilung in der Vertreterversammlung der Bundesnotarkammer, Anpassungen im Bereich der Amtspflichtverletzungen, kohärente Regelungen für alle rechtsberatenden Berufe betr. Bestellung von Vertretungen, Verschwiegenheitspflicht der für die Kammern Tätigen, Aktenführung durch und Kommunikation innerhalb der Kammern, Regelungen der juristischen Ausbildung (elektronische schriftliche Prüfung, Teilzeitreferendariat), sprachliche Vereinheitlichungen;<br /> Änderung, Einfügung und Aufhebung zahlr. §§ in 11 Gesetzen und 6 Rechtsverordnungen sowie Folgeänderungen in weiteren 12 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Berücksichtigung der Arbeitsfähigkeit der zuständigen Stelle bei Auskunftsbegehren, Benachrichtigung der Notare bei Disziplinarverfahren gegen Notare, Verpflichtung zur Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem SED-Unrecht sowie ethischen Grundlagen des Rechts im Rahmen der studentischen Grundlagenfächer, Klarstellungen, Berichtigungen, redaktionelle Folgeänderungen;<br /> Erneute und zusätzliche Änderung zahlr. §§ in 10 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung sowie in 2 Anlagen