Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts
Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen insbes. für mittelständische Personengesellschaften und Familienunternehmen sowie weitere Internationalisierung des Unternehmensteuerrechts: Schaffung der Voraussetzungen für eine echte rechtsformneutrale Besteuerung durch Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer, Globalisierung der Umwandlung von Körperschaften, Streichung des Abzugsverbots für Gewinnminderungen aus Währungskursschwankungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen u.ä., Ersatz der Ausgleichsposten bei organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen durch die sog. Einlagelösung, Folgeanpassung der bewertungsrechtlichen und erbschaftsteuer- und schenkungsteuerrechtlichen Vorschriften an die Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften;<br /> Änderung von 8 Gesetzen<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen betr. Option zur Körperschaftsteuer: Form, Frist und Adressat des Antrags, Präzisierung zur Rückoption, Verhinderung von nicht oder niedrig besteuerten Einkünften bei internationalen Qualifikationskonflikten, Grunderwerbsteuerregelung, Klarstellung zur optierenden Gesellschaft, Folgeanpassungen, Anwendungsregelung; weitere Änderungen betr. Wahlrecht hinsichtlich der Höhe der gewinnmindernden Rücklage bei Wechsel zur organschaftlichen Einlagelösung, Verlängerung von Reinvestitions- und Investitionsfristen u.a.; redaktionelle Änderungen;<br /> Änderung weiterer 3 Gesetze