Gesetz zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz - HGrGMoG)
<span>Neuregelung der Grundsätze für einheitlich geltende rechtliche Rahmenbedingungen zur Ermöglichung der Koexistenz unterschiedlicher Rechnungswesensysteme mit einem Mindestmaß einheitlicher Vorgaben: Abkehr von der bisher zwingenden Verpflichtung zur kameralen Gestaltung des Haushalts- und Rechnungswesens, Harmonisierung divergierender Entwicklungstendenzen durch einheitliche Vorgaben für die Ausgestaltung typisierbarer Reformvorhaben (für doppische, kamerale, erweitert kamerale, produktorientierte und Produkthaushalte), Gewährleistung einheitlicher übergreifender Datenlieferungen;<br /> Einfügung, Änderung und Aufhebung versch. §§ Haushaltsgrundsätzegesetz, Änderung § 3 Finanz- und Personalstatistikgesetz; Bekanntmachungserlaubnis Haushaltsgrundsätzegesetz<br /> <br /> Es ergeben sich keine zwingenden Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte. Bei Umsetzung von Reformvorhaben können sich Einsparungen ergeben.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span><span>Kontrollrechte und -instrumente des Vertrauensgremiums zur parlamentarischen Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit, Normierung von Umfang und Verfahren zur parlamentarischen Kontrolle von Bundesbeteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen;<br /> Einfügung § 69a Bundeshaushaltsordnung</span><br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>Unterschiedliche Entwicklungstendenzen zur Umgestaltung des Haushalts- und Rechnungswesens in den Bundesländern, Aussagen zum Reformbedarf für die Kameralistik des Bundes im Bericht des Bundesrechnungshofs nach § 99 BHO über die Modernisierung des staatlichen Haushalts- und Rechnungswesens (BT-Drs 16/2400)<br /> Siehe auch D030</span>