Gesetz zur Modernisierung des Entschädigungsrechts für zu Unrecht erlittene Haft
Anhebung der sog. Haftpauschale von 75 Euro auf 100 Euro pro Hafttag, bei Freiheitsentziehung von mehr als 12 Monaten auf 200 Euro pro Hafttag, Anrechnungsverbot sonstiger Forderungen der Staatskasse sowie von Kosten für Unterbringung und Verpflegung, Anspruch auf Nachversicherung für Renten- oder Versorgungsansprüche bei Freiheitsentzug von mehr als 6 Monaten;<br /> Änderung § 7 sowie Einfügung § 7a Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen<br /> <br /> Bezug: Beschluss der Justizministerkonferenz vom November 2017<br /> Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 19/15785 (GESTA 19. WP C120)