Gesetz zur Modernisierung des Designrechts und zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Umsetzung von EU-Recht zur Modernisierung und Harmonisierung des Designrechts: Erweiterung des Design- und Erzeugnisbegriffes zur Anerkennung neuer Designformen (z.B. dynamische oder animierte digitale Designs), Verbot vorbereitender Handlungen für designverletzende 3D-Drucke, Schaffung einer Durchfuhrregelung zur Stärkung des Designschutzes und effektiveres Vorgehen gegen Produktpiraterie, Ausnahme vom Designschutz für Kommentierung sowie Kritik und Parodie, Einführung eines Designschutzsymbols zur Kennzeichnung eingetragener Designs, Aufnahme einer verbindlichen Reparaturklausel für nationale Designs; Vereinfachung der Verwaltungsverfahren beim Patent- und Markenamt: Wegfall nicht genutzter Verfahren, Vereinheitlichung der Terminologie im Nichtigkeitsverfahren, Klarstellungen einzelner Bestimmungen zur Schutzdauer sowie zur Aufrechterhaltung und zur Löschung;<br /> Einfügung §§ 11a, 21a, 38 a und 38b sowie Änderung zahlr. §§ Designgesetz, Änderung §§ 54 und 55 Markengesetz sowie versch. §§ Patentkostengesetz, Änderung zahlr. §§ Designverordnung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2024/2823 vom 23. Oktober 2024 über den rechtlichen Schutz von Designs (ABl. L, 2024/2823, 18.11.2024)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Modernisierung des Designrechts); Änderungen