Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Bewältigung von Digitalisierung, Internationalisierung und Bevölkerungsrückgang durch zahlreiche Maßnahmen betr. Automation, Organisation und personelle Ressourcen der Finanzverwaltung: Stärkung von Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns, ausschließlich automationsgestützte Bearbeitung von Steuererklärungen mit Risikomanagementsystemen und Konzentration personeller Ressourcen auf prüfungsbedürftige Fälle, neue Änderungsmöglichkeit bei Rechen- und Schreibfehlern in Steuererklärungen, Wandlung von Belegvorlagepflichten in Belegvorhaltepflichten, Regelung und verstärkte Nutzung von dritter Seite elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelter Daten, Neuregelung der Steuererklärungsfristen; flankierende untergesetzliche Maßnahmen betr. Ausbau elektronischer Kommunikation, "Vorausgefüllte Steuererklärung" u.a.; Umsetzung der EU-Zahlungskontenrichtlinie;<br /> Änderung von 11 Gesetzen und 11 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis Abgabenordnung und Kleinbetragsverordnung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 2014/92/EU vom 23. Juli 2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (ABl. L 257, 28.08.2014, S. 214)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> zahlreiche Detailänderungen und Klarstellungen, u.a. betr. Zurückweisung ungeeigneter Bevollmächtigter, Weisungen des BMF ggü. Bundesfinanzbehörden, Bekämpfung von Steuerverkürzungen, verbindliche Auskünfte, Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten, Verlängerung von Steuererklärungsfristen, Datenübermittlung an die Verwaltung, Verspätungszuschläge, automationsgestützte Verwaltungsakte, Folgeänderungen;<br /> Änderung weiterer 3 Gesetze