Gesetz zur Modernisierung der Strukturen der Landgerichte
Im Nachgang zur 2006 eingeführten Möglichkeit der Zuständigkeitskonzentration Klarstellung betr. Übertragungsmöglichkeit auch von Zivilsachen oder Strafsachen an ein anderes Landgericht, Einrichtung von Spezialkammern durch Landesverordnung; Möglichkeit der Einrichtung von Kammern für Bau- und Architektensachen durch Landesverordnung, Zuständigkeiten, Kammerbesetzung, Verfahrensfragen;<br /> Neufassung § 60, Änderung §§ 71, 72, und 95 sowie Einfügung §§ 114a bis 114j Gerichtsverfassungsgesetz, Änderung §§ 349 und 350 Zivilprozessordnung sowie § 354 Strafprozessordnung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Beschlüsse des 70. Deutschen Juristentages