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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-273527

Gesetz zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei

Stage otherUpdated 4mo ago

Anpassung von Regelungen zur Erhebung von Daten durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen sowie zur Weiterverarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten an andere nationale und internationale Stellen durch die Bundespolizei an Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts: umfangreiche Änderungen betr. Voraussetzungen zur Anordnungsbefugnis, Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, Transparenz, individueller Rechtsschutz, aufsichtliche Kontrolle durch eine unabhängige Stelle und zu Löschungs- und Benachrichtigungspflichten; Regelungen zu Zweckbindung und -änderung und Einführung des Grundsatzes der hypothetischen Datenneuerhebung; Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben zum Datenschutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten: Stärkung der Rechte des Bundesdatenschutzbeauftragten, umfassende Protokollierung der Datenerhebung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen und Einrichtung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten; Erweiterung der Befugnisse der Bundespolizei im Bereich der Gefahrenabwehr (u.a. Überwachung der Telekommunikation, Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten, Einsatz technischer Mittel gegen fernmanipulierte Geräte, Möglichkeit zum Erlass einer Meldeauflage oder eines Aufenthaltsverbots, Schutz von Zeugen); Regelung des finalen Rettungsschusses im UZwG; zweijährliche Berichtspflicht betr. verdeckter und eingriffsintensiver Überwachungsmaßnahmen sowie zur Datenübermittlung im internationalen Bereich;<br /> Einfügung und Änderung zahlr. §§ Bundespolizeigesetz, Änderung § 12 Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes sowie § 71 Aufenthaltsgesetz<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2016 betr. Befugnisse des BKA zum Einsatz von heimlichen Überwachungsmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus sowie betr. Nutzung und Übermittlung staatlich erhobener Daten (1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09; BVerfGE 141, 220) ; Richtlinie 2016/680 vom 27. 04. 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates (ABl. L 119, 4.5.2016, S. 89)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Übernahme der Strafverfolgung durch die Bundespolizei in Einzelsachverhalten auf Ersuchen der zuständigen Staatsanwaltschaft (sog. gekorene Zuständigkeit), Einschränkung der Regelung über die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Regelung zu den Videoschnittstellen für die Länderpolizeien, Sicherheitsüberprüfung der Bewerber bei der Bundespolizei, Regelung zur Unterbringung der Bundespolizei im Bereich der Verkehrsunternehmen, Modifizierung der Zuständigkeitsregelung für die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen bei vollziehbar Ausreisepflichtigen;<br /> Einfügung sowie erneute und zusätzliche Änderung versch. §§ Bundespolizeigesetz und Aufenthaltsgesetz