Gesetz zur Lockerung des Verbots wiederholter Befristungen (G-SIG: 15019395)
<b>Bezug:</b> Siehe E056 und E065 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz: Einführung der Möglichkeit einer wiederholten Beschäftigung in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis nach einer Sperrzeit von drei Monaten. Durch die Neuregelung wird es zu Minderausgaben bei der Bundesagentur für Arbeit kommen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Befristetes Arbeitsverhältnis/Gesetz zur Lockerung des Verbots wiederholter Befristungen