Gesetz zur Korrektur der Unternehmensteuerreform
<span>Rücknahme bzw. Abmilderung der Gegenfinanzierungsmaßnahmen der Unternehmensteuerreform von 2007 zur finanziellen Entlastung der durch den konjunkturellen Abschwung ohnehin unter sinkenden Gewinnen leidenden Unternehmen (Zinsschranke, Einschränkungen beim Verlustabzug, Besteuerung von Funktionsverlagerungen u. a.);<br /> Änderung §§ 4h, 6 und 7 Einkommensteuergesetz, §§ 8a und 8c Körperschaftsteuergesetz, §§ 4, 15 und 20 Umwandlungssteuergesetz, § 1 Außensteuergesetz sowie § 8 Gewerbesteuergesetz<br /> <br /> Die Kosten der Maßnahmen dürften sich auf ca. 1 Mrd. Euro belaufen, wobei die 2007 vermutlich unrealistisch hoch angesetzten Steuermehreinnahmen zu berücksichtigen sind.</span>