Gesetz zur Konversion (G-SIG: 12020883)
<b>Inhalt:</b> Verantwortung des Bundes für die Gestaltung der Konversion und Bereitstellung der notwendigen Mittel, Schaffung eines Haushaltstitels Konversion, Einrichtung eines Bundesamtes für Konversion, Wahl eines Bundesbeauftragten für Konversion durch den Deutschen Bundestag, Förderung von Qualifikations- und Umschulungsmaßnahmen von industriellen Arbeitskräften, Soldaten und Zivilangestellten, Überführung freigewordener militärischer Liegenschaften in zivile Nutzung. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die erforderlichen Beträge werden in erster Linie aus dem Einzelplan 14 - Verteidigung - aufgebracht. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundeshaushalt/Schaffung eines eigenen Haushaltstitels Konversion * Bundesamt/Einrichtung eines Bundesamtes für Konversion * Bundesbeauftragter/Wahl eines Bundesbeauftragten für Konversion * Weiterbildung/Förderung von Umschulungsmaßnahmen im Bereich der Konversion * Militärische Anlage/Überführung freigewordener militärischer Liegenschaften in zivile Nutzung