Skip to content
GovLens is in free beta — full access while we build. Join the beta →
← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-23003

Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren

Stage enactedUpdated 17d ago

Verfahrensbeschleunigung und Erhöhung der Wirtschaftlichkeit durch Nutzungsmöglichkeiten von Videokonferenztechnik in sämtlichen gerichtlichen Verfahren bei Einvernahmen, Anhörungen, Verhandlungen und Vernehmungen mit Ausnahme besonders sicherheitsrelevanter Entscheidungen im Rahmen der Reststrafenaussetzung; zur Kostensteuerung und Erfahrungssammlung Verordnungsermächtigung betr. untergesetzlichen Festlegung ab welchem Zeitpunkt und in welchem Anwendungsbereich der Einsatz tatsächlich zugelassen wird;<br /> Änderung § 185 Gerichtsverfassungsgesetz, §§ 128a, 608 und 640 Zivilprozessordnung, Neufassung § 91a und Aufhebung § 93a Finanzgerichtsordnung, Einfügung § 102a Verwaltungsgerichtsordnung und § 110a Sozialgerichtsgesetz, Einfügung § 85b und Änderung versch. §§ Strafprozessordnung sowie Änderung § 115 Strafvollzugsgesetz und Änderung versch. kostenrechtlicher Vorschriften; Verordnungsermächtigung für Bund und Landesregierungen<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des bereits in der 16. WP auf BR-Drs 643/07 (Beschluss) (BT-Drs 16/7956) eingebrachten Gesetzentwurfs, der seinerzeit nicht zu Ende beraten wurde<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Einsatz von Videotechnik auch von Amts wegen sowie Verzicht auf die Ausnahmen vom Aufzeichnungsverbot in zivil-, finanz-, sozial- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Klarstellungen und Einzeländerungen im Bereich des Strafprozessrechtes, u.a. Wegfall der Nutzung in Strafvollstreckungsverfahren; Wegfall des Zulassungsvorbehaltes der Länder, Möglichkeit zum &quot;Opt out&quot; bis längstens zum Jahresende 2017; redaktionelle und rechtsförmliche Änderungen und Klarstellungen;<br /> Erneute Änderung § 185 Gerichtsverfassungsgesetz und §§ 128a sowie Verzicht auf Änderung §§ 608 und 640 Zivilprozessordnung, Änderung § 91a Finanzgerichtsordnung, § 102a Verwaltungsgerichtsordnung und § 110a Sozialgerichtsgesetz, Änderung § 85b, zusätzliche Änderung § 163, Verzicht auf Änderung §§ 453 und 454 sowie erneute Änderung versch. weiterer §§ Strafprozessordnung, redaktionelle Änderung versch. kostenrechtlicher Vorschriften; Verordnungsermächtigung