Gesetz zur Intensivierung der Beschäftigungsförderung (G-SIG: 14019453)
<b>Bezug:</b> Siehe auch G023, G041, G053 und G055 <br><br><b>Inhalt:</b> Aufhebung der Befristung für den Abschluss befristeter Arbeitsverträge (bisher 31. Dezember 2000), Ausweitung der Befristung auf vier Jahre, Zulassung unbefristeter Verträge, insbesondere bei älteren Arbeitnehmern, Anhebung des Schwellenwertes für die Nichtanwendung des Kündigungsschutzes auf zehn Arbeitnehmer (bisher fünf); Änderung § 1 Beschäftigungsförderungsgesetz und § 23 Kündigungsschutzgesetz. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Befristetes Arbeitsverhältnis/Neuregelung für befristete Arbeitsverhältnisse * Kündigungsschutzgesetz/Änderung § 23 KSchG betr. Beschäftigungsförderung