Gesetz zur Heraufsetzung der Altershöchstgrenze für Schöffen
Aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung Anhebung der Altersgrenze für Schöffen von 70 auf 75 Jahre, Streichung aus der Schöffenliste bei Vollendung des 75. Lebensjahrs;<br /> Änderung §§ 33 und 52 Gerichtsverfassungsgesetz