Gesetz zur Gleichstellung der Absolventen der einstufigen Juristen- und einphasigen Lehrerausbildung im Arbeitsförderungsgesetz (G-SIG: 10020420)
<b>Bezug:</b> Urteil des Bundessozialgerichts vom 22.2.84 (7RAr 8/83) Siehe auch G49 und G50 <br><br><b>Inhalt:</b> Einfügung eines § 241a Arbeitsförderungsgesetz: Einführung eines Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe für Absolventen der einstufigen Juristen- und einphasigen Lehrerausbildung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Jurist * Lehrer * Arbeitslosenhilfe * Juristenausbildung * Lehrerbildung