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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-191175

Gesetz zur Gewährleistung der rechtsstaatlichen Ordnung und der öffentlichen Sicherheit (G-SIG: 10020589)

Stage rejectedUpdated 17d ago

<b>Bezug:</b> Gesetzentwürfe zum Schutze des Gemeinschaftsfriedens (BT-Drs. 7/2772, 7/2854) 14. Strafrechtsänderungsgesetz, 22.4.1976, BGBl I, S.1056 19. Strafrechtsänderungsgesetz, 7.8.1981, BGBl I, S.808 Siehe auch C28, C95 und C97 <br><br><b>Inhalt:</b> Ergänzung des Straftatbestandes des Landfriedensbruchs zur Verhinderung von Straftaten aus einer demonstrierenden Menge heraus, Strafbarkeit der Propagierung von Gewalt und des Sich-Nicht- Entfernens aus einer Menschenmenge trotz polizeilicher Aufforderung, Verbot der sog. passiven Bewaffnung und Vermummung im Versammlungsrecht, Strafbarkeit der Teilnahme an einer verbotenen Versammlung sowie der Aufforderung zur Teilnahme an einer solchen Erweiterung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr auf die Tatbestände des § 125 Abs.1 und des § 125a StGB, damit gegen festgenommene Gewalttäter Untersuchungshaft angeordnet werden kann; Änderung der §§ 125 und 130a StGB, des § 112a Abs.1 Satz 1 StPO, der §§ 4, 17a, 23, 27, 29 Abs.1 und § 30 Versammlungsgesetz. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Demonstration * Landfriedensbruch/Ergänzung des Straftatbestandes des Landfriedensbruchs zur Verhinderung von Straftaten aus einer demonstrierenden Menge heraus * Straftat/Ergänzung des Straftatbestandes des Landfriedensbruchs zur Verhinderung von Straftaten aus einer demonstrierenden Menge heraus * Gewaltverherrlichung/Strafbarkeit der Propagierung von Gewalt * Maskierungsverbot/Verbot der sog. passiven Bewaffnung und Vermummung * Untersuchungshaft/Anordnung von Untersuchungshaft für festgenommene Gewalttäter, bei denen Wiederholungsgefahr im Sinne des § 125 StGB (Landfriedensbruch) besteht * Straftäter/Anordnung von Untersuchungshaft für festgenommene Gewalttäter, bei denen Wiederholungsgefahr im Sinne des § 125 StGB (Landfriedensbruch) besteht * Strafgesetzbuch/Änderung der §§ 125 und 130a Strafgesetzbuch betr. Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung * Strafprozeßordnung/Änderung des § 112a Abs.1 Satz 1 Strafprozeßordnung betr. Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung * Versammlungsgesetz/Änderung der §§ 4, 17a, 23, 27, 29 Abs.1 und § 30 Versammlungsgesetz betr. Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung