Gesetz zur geschlechtergerechten Besetzung von Aufsichtsräten
Regelungen zur geschlechtergerechten Besetzung von Aufsichtsräten börsennotierter und der Mitbestimmung unterliegender Gesellschaften, Einführung einer Mindestquote für beide Geschlechter in Höhe von 40 Prozent auf Kapitalseite, Ausweitung der Bestimmungen zur geschlechtergerechten Besetzung auf Arbeitnehmerseite, Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Quotierung;<br /> Neufassung § 409, Einfügung § 255a und Änderung versch. §§ Aktiengesetz sowie weiterer 8 Gesetze<br /> <br /> Bezug: Gesetzliche Regelungen in Norwegen, Frankreich, Spanien und den Niederlanden<br /> Siehe auch GESTA I006, I013, I020 sowie I028