Gesetz zur frühzeitigen Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt
Regelungen zum frühzeitigen Zugang von Asylbewerbern zum regulären Arbeitsmarkt: grundsätzlicher Anspruch auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis bereits nach drei Monaten nach Stellung des Asylantrags unabhängig von einer Wohnpflicht in einer Aufnahmeeinrichtung, Beibehaltung bestehender Ausschlussgründe, Folgeänderungen;<br /> Änderung §§ 58, 61 und 87d Asylgesetz<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 563/24 in der Fassung BR-Drs 563/24 (Beschluss) (GESTA 20. WP G036)