Gesetz zur Fortsetzung der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen (G-SIG: 00020509)
<b>Inhalt:</b> Änderung § 46 Bundesvertriebenengesetz: Sicherung der befriedigenden Eingliederung einer begrenzten Zahl von auf landwirtschaftlichen Vollerwerbsstellen geförderten Vertriebenen und Flüchtlingen, Bereitstellung von 50 Mio DM für 1981, 40 Mio DM für 1982 und 30 Mio DM für 1983. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Flüchtling aus der DDR/Gesetz zur Fortsetzung der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen * Bundesvertriebenengesetz/Gesetz zur Fortsetzung der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen * Landwirtschaftsbetrieb/Gesetz zur Fortsetzung der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen