Gesetz zur Fortführung des GVFG-Bundesprogramms
Fortführung der langjährigen Finanzierungspartnerschaft von Bund und Ländern zur Ermöglichung großer kommunaler ÖPNV-Vorhaben: Fortgeltung der im Bereich Gemeindeverkehrsfinanzierung für besondere Programme geschaffenen Regelungen über den 31. Dezember 2019 hinaus, unveränderte jährliche Mittelausstattung von 332,56 Mio Euro für 20 Jahre, Überprüfung der Angemessenheit der Beträge für den Zeitraum ab 1. Januar 2040