Gesetz zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung
Stärkung der Verbraucherrechte und Unterstützung redlicher Mitbewerber: Erfordernis der Textform für die Erteilung der Einwilligung des Verbrauchers zum Werbeanruf, wirksames Zustandekommen von Verträgen aus Telefonwerbung nur mit nachträglicher schriftlicher Bestätigung des Verbrauchers in Textform, Erhöhung des Bußgeldrahmens;<br /> Änderung §§ 7 und 20 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA 16. WP C165<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Änderung durch BR-Beschluss: </span>Regelungen zum Vertragsabschluss bei Telefonwerbung, Stärkung der Anforderungen für Inkassodienstleistungen im Zusammenhang mit Forderungen aus Fernabsatzverträgen, Informationspflichten des Inkassodienstleisters und von Rechtsanwälten;<br /> Erneute Änderung §§ 7 und 20 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Einfügung § 312b1 Bürgerliches Gesetzbuch und § 43d Bundesrechtsanwaltsordnung sowie Änderung § 14 und Einfügung § 15a Rechtsdienstleistungsgesetz