Gesetz zur Fortentwicklung des strafrechtlichen Sanktionensystems (G-SIG: 13020143)
<b>Bezug:</b> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Fahrverbot (BVerfGE 27, 36) Siehe auch C096 und C147 <br><br><b>Inhalt:</b> Erweiterung der Möglichkeiten für strafrechtliche Sanktionen ohne Freiheitsentziehung: Fahrverbot bis zu sechs Monaten im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges, Anhebung der Grenze für die Aussetzung von Freiheitsstrafen zur Bewährung auf drei Jahre, Senkung der Anforderungen an Freiheitsstrafen zur Bewährung, Erweiterung des Anwendungsbereichs der Verwarnung mit Strafvorbehalt; Änderung der §§ 44, 56, 57, 59 und 69 Strafgesetzbuch, des § 21 Jugendgerichtsgesetz, des § 35 Betäubungsmittelgesetz sowie des § 32 Bundeszentralregistergesetz. Das Gesetz ist weitgehend kostenneutral. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strafgesetzbuch/Änderung der §§ 44, 56, 57, 59 und 69 StGB betr. Fortentwicklung des strafrechtlichen Sanktionensystems * Jugendgerichtsgesetz/Änderung § 21 JGG betr. Fortentwicklung des strafrechtlichen Sanktionensystems * Betäubungsmittelgesetz/Änderung § 35 BtMG betr. Fortentwicklung des strafrechtlichen Sanktionensystems * Bundeszentralregistergesetz/Änderung § 32 BZRG betr. Fortentwicklung des strafrechtlichen Sanktionensystems * Strafaussetzung zur Bewährung/Erweiterte Möglichkeit der Strafaussetzung zur Bewährung * Freiheitsstrafe/Erweiterung von Möglichkeiten für Freiheitsstrafen auf Bewährung * Verwarnung mit Strafvorbehalt/Erweiterte Anwendungsmöglichkeit der Verwarnung mit Strafvorbehalt * Fahrverbot/Fahrverbot im Zusammenhang mit Straftaten