Gesetz zur Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes
<font size="2">Stärkung der Selbstinformationsrechte, Sachaufklärungsmöglichkeiten und Befugnisse des Parlamentarischen Kontrollgremiums unter Wahrung des Geheimschutzes; Mitwirkungspflichten der Bundesregierung als echte Rechtspflichten, Entlastung der Mitglieder des Kontrollgremiums, Möglichkeit zur Anrufung des Bundesverfassungsgerichts, Ausweitung der Kontrolltätigkeit auf das Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt, maßvoller Ausbau der Möglichkeiten des Kontrollgremiums zur Informierung der Öffentlichkeit, Zulassung von Sondervoten sowie jederzeitige Berichterstattung gegenüber dem Plenum des Bundestages;</font> konstitutive Neufassung <span style="font-weight: bold;">Kontrollgremiumgesetz</span> als Art. 1 der Vorlage; Änderung § 14 Artikel 10-Gesetz, § 8a Bundesverfassungsschutzgesetz, § 10a Bundeshaushaltsordnung, Aufhebung Kontrollgremiumgesetz alte Fassung<br /> <br /> Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span>substantiierte Begründung gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) bei fehlender Unterrichtung des Gremiums; zeitnahe Unterrichtung über den Gegenstand der Eingabe auch an die Leitung des jeweils betroffenen Dienstes, Beschränkung der fachlichen Zuarbeit für die Abgeordneten auf die Fraktionsmitarbeiter, Zulassung von Fraktionsmitarbeitern zu Sitzungen des Gremiums in Einzelfällen, Qualifizierung des Streitverfahrens als Organstreit zwischen dem PKGr und der Bundesregierung, Klarstellung zur Bewertung einiger Vorgänge durch Gremiumsmitglieder;<br /> Änderung § 66a Bundesverfassungsgerichtsgesetz</span><br /> <br /> <strong>Bezug:</strong> GESTA B104<br /> Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der Aufklärung verschiedener Sachverhalte u. a. im Zusammenhang mit dem Irakkrieg und der Terrorismusbekämpfung (s. a. BT-Drs 16/1179, 16/3191, 16/6007, 16/7540 sowie 15/5989)