Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen
<strong>Umsetzung von EU-Recht sowie Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung zur Gewährleistung </strong><strong>hoher ökologischer Standards bei Sammlung und Verwertung der Verpackungsabfälle, eines funktionierenden Wettbewerbs zw. den Systemen sowie rechtskonformen Verhaltens betroffener Marktteilnehmer:</strong><br /> Rücknahme- und Verwertungspflichten für Verkaufs-, Um-, Transport-, Getränke- und Mehrwegverpackungen, Pfanderhebungspflicht für Getränkeverpackungen, Recyclingquotenerhöhung für einzelne Verpackungsanteile, zweite nationale Recyclingesamtquote von mind. 50% im Jahresmittel (ab 2021 55%), Anreize für recyclingfähige Verpackungen durch Beteiligungsentgelte, Einrichtung einer Zentralen Stelle Verpackungsregister bis 1.1.2019 zur Marktüberwachung in Verkehr gebrachter, gesammelter und verwerteter Verpackungsmengen, Registrierung von Herstellern mit Systembeteiligungspflicht, Sachverständigen und sonstigen Prüfern sowie Erfüllung zahlr. weiterer Aufgaben, Registerveröffentlichung im Internet, Abstimmung der Systeme betr. Sammlung, Behälter und Abholrhythmus auf Verlangen der Kommunen, Möglichkeit der gemeinsamen Kunststoffsammlung (im Sinne einer Wertstofftonne), Erweiterung der Pfandpflicht auf Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure und für Mischgetränke mit Molkeanteil, Kennzeichnungspflicht bei Getränken und im Verkaufsbereich zur Erhöhung der Mehrwegquote; strukturelle Umstellungen und redaktionelle Änderungen;<br /> Konstitutive Neufassung Verpackungsverordnung als Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (<strong>Verpackungsgesetz</strong> – VerpackG) als Art. 1 der Vorlage, Folgeänderungen §§ 5 und 15 Umweltstatistikgesetz sowie in 6 Rechtsverordnungen, Aufhebung Verpackungsverordnung<br /> <br /> Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Weiterentwicklung der Getrenntsammlung von Verpackungsabfällen zu einer einheitlichen haushaltsnahen Wertstofferfassung für Verpackungen und andere Wertstoffe<br /> Richtlinie 94/62/EG vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 365, 31.12.1994, S. 10), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2015/720/EU vom 29. April 2015 (ABl. L 115, 06.05.2015, S. 11)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Aufnahme der Mehrwegquote mit einem Anteil von 70 Prozent, Angabenkonkretisierung für Entsorgungsnachweise, Ersetzen des "Erforderlichkeitsvorbehalts" durch einen "Geeignetheitsvorbehalt", Veröffentlichungsmöglichkeit für Empfehlungen des Beirats der Zentralen Stelle, Klarstellungen betr. Informationspflicht der Systeme bzw. Kennzeichnung pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen; Annahme von zwei Entschließungen: Beobachtung und Bewertung der Entwicklung des Mehrweganteils bei Getränkeverpackungen, Evaluierung entspr. weiterer Fördermaßnahmen, Vorschläge für eine Förderung bei Nichterreichen des Anteils von 70 Prozent 3 Jahre nach Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes sowie Evaluierung der Abfallsammlung und der Wirksamkeit der Zentralen Stelle, Vorlage eines Berichts an den Deutschen Bundestag über das Ergebnis bis spätestens 31. Dezember 2022;<br /> Änderung §§ 1, 14, 17, 22, 28 und 31 Verpackungsgesetz