Gesetz zur Förderung von Investitionen und Beschäftigung
Belebung der abgeschwächten Wirtschaftstätigkeit und der rückläufigen Beschäftigung: Zeitlich begrenzte Gewährung einer Investitionszulage für private Investitionen, Verlängerung der Höchstfrist für den Bezug von Kurzarbeitergeld auf zwei Jahre, Vermeidung des Verlustes von Steuervergünstigungen bei Zwischenerwerbsfällen im Wohnungsbau, Freigabe des bei der Bundesbank als Konjunkturausgleichsrücklage festgelegten Steueraufkommens;<br /> Änderung Einkommensteuergesetz, Investitionszulagengesetz, Arbeitsförderungsgesetz und anderer Vorschriften<br /> Weitere Gesetze des Gesamtpakets zur Konjunkturbelebung: GESTA D062 und D063<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen