Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
Maßnahmen zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt: Erhöhung der Ausgleichsabgabe für beschäftigungspflichtige Arbeitgeber mit Wirkung zum 01. Januar 2024 (sog. vierte Staffel), Beibehaltung der Sonderregelungen für kleinere Arbeitgeber, vollständige Mittelverwendung der Ausgleichsabgabe zur Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, Einführung einer Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes nach Ablauf von 6 Wochen, Aufhebung der Deckelung für den Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit, Entbindung der Inklusionsbetriebe von der Verpflichtung zur Vermittlung eigener Beschäftigter an andere Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, Neuausrichtung des Sachverständigenbeirates Versorgungsmedizinische Begutachtung, Beitrags- und Zuschussregelungen für Mitglieder von Solidargemeinschaften bei Hilfebedürftigkeit und bei Arbeitslosigkeit, Folgeänderungen;<br /> Einfügung § 153a und Änderung versch. §§ Neuntes Buch Sozialgesetzbuch sowie Änderungen in 8 weiteren Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Klarstellungen betr. Jobcoaching sowie betr. Anreize zur Anrechnung der Ausgleichsabgabe, Korrektur der unbeabsichtigten Streichung des Freibetrags für Freiwilligendienstleistende über 25 Jahre durch das Bürgergeld-Gesetz, Anpassungen zur Berücksichtigung der ergänzenden Fortschreibung der Regelbedarfsstufen auf Grundlage der neugefassten Verordnungsermächtigung, begriffliche und technische Anpassungen;<br /> Erneute Änderung § 49 und zusätzliche Änderung §§ 123 und 159 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch, zusätzliche Änderung § 11b und erneute Änderung § 26 Elftes Buch Sozialgesetzbuch, zusätzliche Änderung § 40 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch sowie erneute Änderung § 46 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung