Gesetz zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit (G-SIG: 14019386)
<b>Bezug:</b> Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (s. G011); Beschluss der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger vom 16./17. November 1999, wonach ehrenamtliche Bürgermeister und Spitzenkräfte der freiwilligen Feuerwehren sozialversicherungspflichtig sind Siehe auch D071 und G048 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 7 4. Buch Sozialgesetzbuch: Klarstellung, dass für Aufwandsentschädigungen für die Wahrnehmung von Ehrenämtern keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sozialgesetzbuch IV/Änderung § 7 SGB IV betr. Ehrenamt * Sozialversicherung/Sozialversicherungsfreiheit von Ehrenämtern