Gesetz zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit
Freistellung der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten von der Sozialversicherungspflicht;<br /> Änderung § 7 Viertes Buch Sozialgesetzbuch<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.