Gesetz zur Förderung des Mietwohnungsbaus (G-SIG: 11020470)
<b>Bezug:</b> Siehe auch D48 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung mehrerer §§ des Einkommensteuergesetzes: Verkürzung des Abschreibungszeitraums bei Gebäuden, die einer zehnjährigen Sozialbindung unterworfen werden, auf 25 Jahre (§ 7 Abs. 5), Verlängerung der steuerneutralen Reinvestitionsmöglichkeit in Grund und Boden bzw. neu errichtete Gebäude um jeweils zwei Jahre (§§ 6b und 6c), steuerneutrale Übertragung von Gewinnen aus der Veräußerung betrieblicher Grundstücke auf Mietwohngebäude auch für Land- und Forstwirte (§ 6b), entsprechende Regelungen für Gewerbetreibende und selbständig Tätige, Aufhebung der zeitlichen Befristung der Steuervergünstigungen nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe x in Verbindung mit § 82g Einkommensteuer-Durchführungsverordnung für Gebäudemodernisierungen in Sanierungsgebieten unter Einbeziehung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus. Durch die Verbesserung der Abschreibungsbedingungen entstehen im ersten Jahr Steuermindereinnahmen von rd. 170 Mio DM, in den ersten fünf Jahren von insgesamt 2,09 Mrd DM. Die Kosten für die Verbesserung der steuerlichen Reinvestitionsmöglichkeiten werden auf jährlich rd. 200 Mio DM, für die Steuervergünstigungen zu Sanierungszwecken auf jährlich 5 Mio DM geschätzt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wohnungsbauförderung/Gesetz zur Förderung des Mietwohnungsbaus * Einkommensteuergesetz/Änd. mehrerer §§ EStG betr. Förderung des Mietwohnungsbaus * Abschreibung/Änd. § 7 Abs. 5 EStG betr. Abschreibung für Mietwohngebäude * Investitionsförderung/Änd. §§ 6b und 6c EStG betr. Reinvestition in Mietwohnungen * Sanierungsgebiet/ Änd. § 51 Abs. 1 EStG i.V.m. § 82g EStDVO betr. Sanierungsinvestitionen * Wohnungsbau/Gesetz zur Förderung des Mietwohnungsbaus