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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-50035

Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten

Stage enactedUpdated 16d ago

Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung durch bundesweite Einführung einer Anwendungspflicht für Rechtsanwälte spätestens zum 1. Januar 2022: technologieoffene bundeseinheitliche Regelung in den Verfahrensordnungen betr. gesicherte elektronische Kommunikationsmittel neben De-Mail und sog. elektronischem Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP), Fortentwicklung des Zustellungsrechtes, elektronisches Anwaltspostfach bei der Bundesrechtsanwaltskammer, Anpassung von Beweisvorschriften (Scanprodukt öffentlicher Urkunden, elektronisch zugestellte Dokumente); gesetzliche Festschreibung betr. Barrierefreiheit von Dokumenten in gerichtlichen Verfahren gem. UN-Behindertenrechtskonvention;<br /> Änderung, Neufassung und Einfügung zahlr §§ in 12 Gesetzen, Folgeänderungen in weiteren 10 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA C128 sowie GESTA 18. WP C078<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen in den Bereichen Verwendung des EGVP durch Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts, maschinelle Beglaubigungen von zuzustellenden Schriftstücken und elektronischer Zustellungsnachweis, Echtheitsanschein bei De-Mail, Verwendung der maschinellen Formulare in weiteren Gerichtsbarkeiten und Barrierefreiheit; Unterbindung der Verhinderung von Grundsatzentscheidungen des BGH als Revisionsinstanz durch Einschränkung des Verfügungsgrundsatzes, Verfahrensvorschriften;<br /> Zusätzliche Änderung §§ 555, 556, 169, 697 und 1088 sowie Änderung und erneute Änderung einzelner §§ Zivilprozessordnung, Änderung und erneute Änderung einzelner §§ in weiteren 6 Gesetzen, erneute Folgeänderungen in weiteren 5 Gesetzen; Verordnungsermächtigung