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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-78825

Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises

Stage enactedUpdated 17d ago

Förderung der Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) von Personalausweis und elektronischem Aufenthaltstitel und Erweiterung der Anwendungsmöglichkeiten: automatische und dauerhafte Einschaltung der eID-Funktion bei jedem Ausweis, Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens zur Nutzung der eID-Funktion für Diensteanbieter (Unternehmen und Behörden); Möglichkeit des Vor-Ort-Auslesens von Ausweisdaten unter Anwesenden durch autorisierte Stellen, Ermöglichung weiterer Identifizierungsdienstleistungen (&quot;digitales Postident&quot;); Vereinfachung des Ausstellungsverfahrens für Pässe und Personalausweise, Anpassung der Gebührentatbestände; Möglichkeit des erleichterten automatisierten Lichtbildabrufs für Nachrichtendienste und Polizeibehörden; Passversagungsgrund betr. Verhinderung von Auslandsreisen mit dem Ziel der Vornahme oder Veranlassung einer Verstümmelung weiblicher Genitalien;<br /> Einfügung der §§ 18a, 19a, 21a und b sowie Änderung versch. weiterer §§ Personalausweisgesetz, Änderung versch. §§ Passgesetz und Aufenthaltsgesetz; Verordnungsermächtigung; Bekanntmachungserlaubnis Passgesetz<br /> <br /> Bezug: Verordnung (EU) Nr. 910/2014 vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Verordnung) (ABl. L 257, 28.08.2014, S. 73) ; Regierungsprogramm &quot;Digitale Verwaltung 2020&quot;<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Aufnahme eines Sperrhinweises in das Informationsmaterial zum elektronischen Identitätsnachweis, Angabe beabsichtigter Nutzung der Online-Ausweisfunktion bei Beantragung einer Berechtigung durch Diensteanbieter und Versicherung der Einhaltung betrieblichen Datenschutzes, Ergänzung bzw. Klarstellung zum automatisierten Lichtbildabruf aus Personalausweis- und Passregistern, Folgeänderungen;<br /> Erneute und zusätzliche Änderung versch. §§ Personalausweis- und Passgesetz