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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-93467

Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit (G-SIG: 15019209)

Stage enactedUpdated 16d ago

<strong>Bezug:</strong> Siehe auch D014 und D088; der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der SPD und B90/GR auf BT-Drs 15/1309 D028<br /> <br /> <strong>Europäische Impulse:</strong> EU-Zins-Richtlinie (ABl. EG Nr. L 127, 29.04.2004, S. 70)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Einführung einer Brücke in die Steuerehrlichkeit durch Abgabe einer strafbefreienden Erklärung und Entrichtung einer pauschalen, als Einkommensteuer geltenden Abgabe, Angabe der nach dem 31. Dezember 1992 und vor dem 1. Januar 2002 erzielten Einnahmen, die nicht versteuert wurden, Steuersatz von 25 v.H. bei Abgabe der Erklärung im Jahre 2004, von 35 v.H. im Jahre 2005 (bis 31. März 2005), Straf- und Bußgeldbefreiung nur für Steuerdelikte, verbesserte Möglichkeit zur Überprüfung von Angaben der Steuerpflichtigen, einzelfallbezogene Ermittlung von Konten und Depots durch die Finanzbehörden über das Bundesamt für Finanzen; Gesetz über die strafbefreiende Erklärung (Strafbefreiungserklärungsgesetz - StraBEG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 93 und Einfügung § 93b Abgabenordnung, Änderung § 5 Finanzverwaltungsgesetz. 2004 werden Steuermehreinnahmen in Höhe von 5 Mrd. Euro erzielt.<br /> <br /> <strong>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</strong> Ausweitung der Steueramnestie auf das Jahr 2002, Wegfall der Straffreiheit des Erklärenden bei anderen, insbesondere bereits entdeckten, Steuerdelikten, Steuergeheimnisregelung betr. den Inhalt einer strafbefreienden Erklärung.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Steuerdelikt/Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit * Amnestie/ Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit * Strafbefreiungserklärungsgesetz/Gesetz über die strafbefreiende Erklärung (Strafbefreiungserklärungsgesetz - StraBEG) als Art. 1 Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit * Abgabenordnung/Änderung § 93, Einfügung § 93b AO betr. Steuerehrlichkeit * Finanzverwaltungsgesetz/Änderung § 5 FVG betr. Steuerehrlichkeit * Steuerfahndung/Einzelfallbezogene Ermittlung von Konten und Depots * Bankgeheimnis/Einzelfallbezogene Ermittlung von Konten und Depots zur Überprüfung der Angaben der Steuerpflichtigen * Steuergeheimnis/ Steuergeheimnisregelung für strafbefreiende Erklärungen