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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-103859

Gesetz zur Förderung der Integration von Kindern dauerhaft in Deutschland lebender Ausländer (Integrationsförderungsgesetz) (G-SIG: 14019063)

Stage withdrawnUpdated 17d ago

<b>Bezug:</b> Siehe auch B015, B019, B020 und B022 <br><br><b>Inhalt:</b> Ergänzung des Abstammungsprinzips im Staatsangehörigkeitsrecht um das Territorialitätsprinzip: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt durch die in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern, wenn sich mindestens ein Elternteil rechtmäßig und dauerhaft (zehn Jahre) in der Bundesrepublik Deutschland aufhält, befristete Hinnahme einer doppelten Staatsbürgerschaft bis zum 18. Lebensjahr, danach Optionspflicht für eine der beiden Staatsangehörigkeiten; Änderung §§ 4, 17 und 33, Einfügung § 28 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Ausländisches Kind/Gesetz zur Förderung der Integration von Kindern dauerhaft in Deutschland lebender Ausländer * Ausländer/ Integrationsförderungsgesetz * Doppelte Staatsangehörigkeit/Doppelte Staatsbürgerschaft für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern * Deutscher Staatsangehöriger/Doppelte Staatsbürgerschaft für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern * Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz/Änderung §§ 4, 17 und 33, Einfügung § 28 RuStG betr. doppelte Staatsangehörigkeit