Gesetz zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in Baubetrieben (G-SIG: 12020774)
<strong>Bezug:</strong> Schlechwettergeldregelung im 1. Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (s. D53) Siehe auch G59 und G65 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung der §§ 74, 75, 84 und 85 Arbeitsförderungsgesetz: Wiederherstellung der Schlechtwettergeldregelungen vor den Kürzungen durch das Erste Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Bauwirtschaft/Gesetz zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in Baubetrieben * Arbeitsförderungsgesetz/Änderung der §§ 74, 75, 84 und 85 AFG betr. Schlechtwettergeld