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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-47380

Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

Stage enactedUpdated 17d ago

Weitere Öffnung der Verwaltung für elektronische Dienste zur Verbesserung von Bürgernähe, Verwaltungsmodernisierung, Bürokratieabbau und Schonung natürlicher Ressourcen: Vorschriften in den Bereichen Eröffnung elektronischer Zugänge, elektronische Nachweise und Zahlungsmöglichkeiten, elektronische Erfüllung von Publikationspflichten, elektronische Aktenführungen und ersetzendes Scannen, Prozessdokumentation und Prozessanalyse, Bereitstellung maschinenlesbarer Datenbestände (&quot;open data&quot;) sowie Ersetzung der Schriftform; versch. Regelungen zur Verbesserung und Erweiterung von E-Government-Angeboten in einzelnen Rechtsgebieten; Berichterstattung nach drei und fünf Jahren; Bereinigung von Redaktionsversehen;<br /> Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (<strong>E-Government-Gesetz</strong> &ndash; EGovG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung und Einfügung versch. §§ in 22 Gesetzen und 6 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Erarbeitung eines E-Government-Gesetzes als Bestandteil des Regierungsprogramms &bdquo;Vernetzte und transparente Verwaltung&ldquo;<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen in den Bereichen Angebotspflichten der Verwaltungsbehörden, DE-Mail (Kontoeröffnung, qualifizierte elektronische Signatur, technische Vorgaben), Barrierefreiheit, Auslagerung der öffentlichen Bekanntmachung im Internet an anderes Gesetzgebungsverfahren, Ersatz von Schriftform; weitere Detailregelungen und redaktionelle Korrekturen und Klarstellungen;<br /> Änderung §§ 1, 3 und 12 sowie Einfügung § 16 E-Government-Gesetz, erneute Änderung §§ 3a und 37 sowie Verzicht auf Einfügung § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz, zusätzliche Änderung § 1 Dritte Verordnung zum Sprengstoffgesetz, erneute und zusätzliche Änderung einzelner §§ in weiteren 7 Gesetzen<br /> <br /> Bezug: Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG), siehe GESTA B070