Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (G-SIG: 15019284)
<b>Bezug:</b> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR Drs. 746/03 G026 <br><br><b>Inhalt:</b> Verbesserung der Möglichkeiten für eine betriebliche Ausbildung behinderter Jugendlicher, Beratung der Arbeitgeber, Ausbau betrieblicher Prävention nach dem Grundsatz "Rehabilitation statt Entlassung", verbesserte Arbeitsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung, Beibehaltung der gesenkten Beschäftigungspflichtquote (5 v.H.), Ausbau der Integrationsfachdienste, Förderung des Übergangs Schwerbehinderter aus Behindertenwerkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt; Änderung versch. §§ 9. Buch Sozialgesetzbuch sowie von vier weiteren Gesetzen und Verordnungen. Die Bundesanstalt für Arbeit (Bundesagentur für Arbeit) wird durch den Fortfall von Lohnersatzleistungen entlastet. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Klarstellungen und Übernahme von Änderungswünschen des Bundesrates, u. a. Regelung zur Zusammenarbeit der Integrationsfachdienste, Verfahren zur Bewilligung weiterer Förderabschnitte, Tauglichkeitsprüfung bei bestimmten Berufen, Anreize zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements, Ausschluss eines besonderen Kündigungsschutzes bei noch offener Anerkennung der Schwerbehinderung, Festschreibung der Pflichtquote für die Beschäftigung bei 5 v.H.; Änderung § 68 Abgabenordnung sowie von Art. 97 § 1e Einführungsgesetz zur Abgabenordnung; Wegfall der vorgesehenen Änderung im 3. Buch Sozialgesetzbuch. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Verpflichtung der Arbeitgeber, die Besetzung eines angemessenen Teils ihrer Stellen zur beruflichen Ausbildung mit Schwerbehinderten mit der zuständigen Interessenvertretung und der Schwerbehindertenvertretung zu beraten, Öffnungsklausel für die Länder, die Schwerbehinderteneigenschaft nicht mehr zwingend von der Versorgungsverwaltung vornehmen zu lassen, Möglichkeit der unbefristeten Geltung von Schwerbehindertenausweisen; Änderung § 6 Schwerbehindertenausweisverordnung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Ausbildungsförderung/Ausbildungsförderung für Schwerbehinderte * Arbeitsförderung/Förderung der Beschäftigung Schwerbehinderter * Sozialgesetzbuch IX/Änderung versch. §§ SGB IX betr. Arbeitsförderung für Schwerbehinderte * Sozialgesetzbuch III/ Änderung § 270a SGB III betr. Schwerbehinderte * Sozialgesetzbuch VII/Änderung § 162 SGB VII betr. Schwerbehinderte * Werkstättenverordnung/Änderung §§ 2 und 3 WVO betr. Beschäftigungsförderung für Schwerbehinderte * Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabeverordnung/Änderung und Ergänzung versch. §§ SchwbAV betr. Beschäftigungsförderung * Abgabenordnung/Änderung § 68 AO betr. Schwerbehinderte * Einführungsgesetz zur Abgabenordnung/Änderung Art. 97 § 1e EGAO betr. Schwerbehinderte * Schwerbehindertenausweisverordnung/Änderung § 6 SchwbAwV betr. Befristung