Gesetz zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung (G-SIG: 14019164)
<b>Bezug:</b> Geplante Justizreform, Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages aus der 13.WP zum Bundesratsentwurf betr. Vereinfachung des zivilgerichtlichen Verfahrens, BT Drs 13/11042 (s. GESTA 13.WP 2b-C103) Siehe auch C013 <br><br><b>Inhalt:</b> Entlastung der Justiz durch Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung, Öffnungsklausel für den Landesgesetzgeber, die die Einführung eines obligatorischen Streitschlichtungsverfahrens in geeigneten Bereichen ermöglicht; Einfügung § 15a Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung, Änderung § 65 Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte sowie § 1 Beratungshilfegesetz. Das Gesetz bewirkt eine Kostenentlastung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Entlastungsgesetz/Gesetz zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung * Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung/ Einfügung § 15a EGZPO betr. außergerichtliche Streitbeilegung * Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte/Änderung § 65 BRAGO betr. außergerichtliche Streitbeilegung * Beratungshilfegesetz/Änderung § 1 Beratungshilfegesetz betr. außergerichtliche Streitbeilegung