Gesetz zur Flexibilisierung des Zinssatzes bei Steuernachzahlungen und Steuererstattungen
Aufhebung der verfassungswidrig überhöhten und starren Verzinsung durch Kopplung an den Basiszinssatzes des Bürgerlichen Gesetzbuches zuzüglich eines Aufschlags von 2 Prozentpunkten, Ausweitung der Regelung auf weitere Verzinsungstatbestände, namentlich Stundungs-, Prozess- und Aussetzungszinsen;<br /> Änderung § 238 Abgabenordnung<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 2021 zur notwendigen Anpassung des Zinssatzes der Vollverzinsung nach § 233a der Abgabenordnung (1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17)