Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)
Vereinfachung der Kombination von Teilzeitarbeit und Teilrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze durch Flexibilisierung der Teilrenten und des Hinzuverdienstrechts; regelmäßige Erhöhung des Rentenanspruchs durch Einführung der Rentenversicherungspflicht für Vollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze und Möglichkeit zum Verzicht auf Versicherungsfreiheit bei Beschäftigung und Vollrentenbezug nach Erreichen der Regelaltersgrenze, Möglichkeit zur Zahlung zusätzlicher Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen bei vorzeitigem Rentenbezug ab dem 50. Lebensjahr, erweiterte Rentenauskunft, Regelungen im Bereich der Prävention und Rehabilitation zur Stärkung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, befristete Abschaffung des Arbeitgeberbeitrags zur Arbeitslosenversicherung bei Beschäftigung nach der Regelaltersgrenze, Erweiterung der Weiterbildungsförderung bei Kleinstunternehmen;<br /> Einfügung und Änderung versch. §§ von 7 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung