Gesetz zur Finanzierung von Ausbildungsplätzen in der Berufsausbildung (Ausbildungsplatzfinanzierungsgesetz) (G-SIG: 10020528)
<strong>Bezug:</strong> Identischer Gesetzentwurf der Länder Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Saarland siehe O12 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Erhebung einer Berufsbildungsabgabe von allen öffentlichen und nichtöffentlichen Arbeitgebern, die nicht oder nur gering ausbilden, Einziehung und Verteilung der Mittel durch die Bundesanstalt für Arbeit, Befristung der Geltungsdauer des Gesetzes bis zum 31.12.1991. Kosten entstehen für die öffentlichen und nichtöffentlichen Arbeitgeber, die nicht oder nur gering ausbilden. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Berufsbildungsabgabe/Gesetz zur Finanzierung von Ausbildungsplätzen in der Berufsausbildung * Bundesanstalt für Arbeit/Einziehung der Berufsbildungsabgabe und Verteilung der Mittel durch die BfA