Gesetz zur Finanzierung empfängnisverhütender Mittel durch die Krankenkassen (G-SIG: 11020075)
<strong>Inhalt:</strong> Neufassung des § 200e und Änderung des § 368 RVO: Übernahme der Kosten für die Versorgung mit Empfängnisverhütungsmitteln durch die Krankenkassen. Das Gesetz verursacht Mehrkosten in Höhe von 600 Mio DM für die Krankenkassen. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Empfängnisverhütung/Übernahme der Kosten für die Versorgung mit Empfängnisverhütungsmitteln durch die Krankenkassen * Gesetzliche Krankenversicherung/Übernahme der Kosten für die Versorgung mit Empfängnisverhütungsmitteln durch die Krankenkassen