Gesetz zur Familienförderung (G-SIG: 14019225)
<strong>Bezug:</strong> Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998; der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der SPD und B90/GR auf BT-Drs 14/1513 D034; weitere Gesetze des Steuer- und Sparpakets der Bundesregierung D028, D029, D030, D033, D035 und D036 Zweites Gesetz zur Familienförderung s. D095<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Neuregelung des Familienleistungsausgleichs in einer ersten Stufe: Einführung eines Betreuungsfreibetrags für jedes Kind bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres in Höhe von 3.024 DM für ein Elternpaar, Anhebung des Kindergelds für das erste und zweite Kind auf 270 DM, Einführung eines Betreuungsfreibetrages von 1.080 DM und eines Kindergeldes von 30 DM für behinderte volljährige Kinder, Anrechnung des erhöhten Kindergelds auch auf die steuerliche Wirkung des Betreuungsfreibetrags; Änderung versch. §§ Einkommensteuergesetz und Bundeskindergeldgesetz, der §§ 18a und 25 Bundesausbildungsförderungsgesetz, des § 9 Eigenheimzulagengesetz sowie des § 5 Finanzverwaltungsgesetz; Neufassungsermächtigung. Den Gebietskörperschaften entstehen jährliche Steuermindereinnahmen zwischen 3,8 Mrd DM (2000) und 5,5 Mrd DM (2003).<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit der BT-Initiative auf BT-Drs 14/1513 (s. GESTA D034); Berücksichtigung von Teilnehmern am europäischen Freiwilligendienst beim Familienleistungsausgleich, rückwirkende Berücksichtigung des Existenzminimums bei noch nicht rechtskräftigen Steuerbescheiden, befristete Einbeziehung von Sozialhilfeempfängern in die Kindergelderhöhung, Möglichkeit der Einrichtung von zentralen Familienkassen für den öffentlichen Dienst; Änderung § 76 Bundessozialhilfegesetz.<br /> <br /> <strong>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</strong> Änderung §§ 1 und 2 Finanzausgleichsgesetz: Verringerung der Bundesanteile an der Umsatzsteuer zum Ausgleich der ab 1.1.2000 geltenden Kindergelderhöhung um 0,25 v.H. (nunmehr 50,25 v.H.) und Erhöhung des Länderanteils um 0,25 v.H. (nunmehr 49,75 v.H.).<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Kinderbetreuung/Einführung eines Betreuungsfreibetrags * Kindergeld/ Erhöhung des Kindergelds für das erste und zweite Kind * Behinderter/ Betreuungsfreibetrag und Kindergeld für behinderte Volljährige * Einkommensteuergesetz/Änderung versch. §§ EStG betr. Familienförderung * Bundeskindergeldgesetz/Änderung versch. §§ BKGG betr. Familienförderung * Bundesausbildungsförderungsgesetz/Änderung §§ 18a und 25 BAföG betr. Familienförderung * Eigenheimzulagengesetz/ Änderung § 9 EigZulG betr. Familienförderung * Finanzverwaltungsgesetz/Änderung § 5 FVG betr. Familienförderung * Familienleistungsausgleich/Erste Stufe der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs * Zukunftsprogramm 2000/Gesetz zur Familienförderung * Bundessozialhilfegesetz/Änderung § 76 BSHG betr. Familienförderung * Familienkasse/Einrichtung zentraler Familienkassen für den öffentlichen Dienst als Pilotprojekt * Existenzminimum/Rückwirkende Steuerfreistellung des Existenzminimums von Kindern bei noch nicht rechtskräftigen Steuerbescheiden * Finanzausgleichsgesetz/Änderung §§ 1 und 2 FAG betr. Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern * Umsatzsteuer/ Änderung §§ 1 und 2 FAG betr. Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern