Gesetz zur Erweiterung des Umfangs der Untersuchungen von DNA-fähigem Material
Verbesserung und Erleichterung der Ermittlungsarbeit bei schwerwiegenden Straftaten: Ausweitung der zulässigen DNA-Untersuchung von Spurenmaterial unbekannter Personen auf Augenfarbe, Haarfarbe, Hautfarbe und biologisches Alter;<br /> Änderung § 81e Strafprozessordnung