Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten
Erweiterung der Sanktionsmöglichkeiten des Jugendgerichts: Einführung und Ausgestaltung betr. Jugendarrest neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe, gesetzliche Grundlage und rechtliche Ausgestaltung für die jugendgerichtlich entwickelte sog. Vorbewährung, Anhebung der Höchststrafe für Heranwachsende bei Mord auf 15 Jahre;<br /> Änderung versch. §§, Neufassung §§ 61 und 89 sowie Einfügung §§ 16a, 61a, 61b und 70a Jugendgerichtsgesetz<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA 16-C013 und 16-C024<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Klarstellung betr. Beginn des Jugendarrestes;<br /> Erneute Änderung § 87 Jugendgerichtsgesetz