Gesetz zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz - WStFG)
Abwendung langfristiger und persistenter volkswirtschaftlicher Folgen und sozialer Schäden durch die weltweiten Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie: Errichtung eines nichtrechtsfähigen Sondervermögens "Wirtschaftsstabilisierungsfonds – WSF" zur Umsetzung zeitlich begrenzter Stabilisierungsmaßnahmen und Sicherung von Arbeitsplätzen, Ermöglichung großvolumiger Stützungsmaßnahmen mit direkter Eigenkapitalstärkung, insbes. für relevante, große Unternehmen mit vielen Arbeitsplätzen und Zulieferstrukturen als Ergänzung der geplanten KfW-Sonderprogramme, modifizierte Anwendung des in der Finanzkrise 2008/2009 bereits erprobten gesetzlichen Rahmenwerks auf die Realwirtschaft;<br /> Änderung, Einfügung und Aufhebung versch. §§ Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz sowie Änderung der Überschrift in Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarkt- und eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (<strong>Stabilisierungsfondsgesetz</strong>), Neufassung Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz unter dem Titel <strong>Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz</strong>; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Vollständige Erstreckung der besonderen Bestimmungen auf vergleichbare von inländischen Gebietskörperschaften (v.a. Bundesländern) errichtete Einrichtungen und deren Stabilisierungsmaßnahmen, insbes. privatrechtliche Modifizierungen;<br /> Änderung § 2 Kreditwesengesetz und § 3 Wertpapierhandelsgesetz