Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" und zur Entfristung des Kinderzuschlags
<span>Errichtung eines Sondervermögens des Bundes „Kinderbetreuungsausbau“ in Höhe von 2,15 Milliarden Euro zur Förderung des Ausbaus der Betreuung von Kindern unter drei Jahren; Auflösung des Sondervermögens spätestens zum 31.12.2015, Einzelheiten der Abwicklung und Datum der Auflösung durch Rechtsverordnung.<br /> <br /> Der Bundeshaushalt wird im Jahre 2007 einmalig mit 2,15 Milliarden Euro belastet.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschussempfehlung: </strong>Titeländerung</span><span>, ursprünglicher Titel wird Art. 1 der Vorlage</span><span> (eingebracht als: Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" (<span style="font-weight: bold;">Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz</span> - KBFG)); unbefristete Fortführung des Kinderzuschlags;<br /> Änderung § 6a Bundeskindergeldgesetz<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen insgesamt zusätzliche Mehrausgaben von 25 Mio. Euro p.a.<br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>Siehe auch D064</span>