Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKFG)
Bereitstellung zusätzlicher Mittel für innovative Technologien der Energieversorgung, erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Forschung, Klimaschutz u. a., Finanzierung über Mehreinnahmen aus der Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken, die Kernbrennstoffsteuer und die Versteigerung der Emissionszertifikate ab 2013, jährliche Berichterstattung über die Mittelverwendung an den Haushaltsausschuss;<br /> Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Energiekonzept der Bundesregierung vom 28. September (s. BT-Drs 17/3049)<br /> Siehe auch N007 und D030<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span>Klarstellungen, Änderung von Einzelbeträgen und Einführung einer Sperre im Wirtschaftsplan des Sondervermögens