Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe" und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz)
Errichtung eines nationalen Solidaritätsfonds "Aufbauhilfe" als Sondervermögen des Bundes zur Finanzierung der Hilfen für Privathaushalte und Unternehmen sowie des Wiederaufbaus in den durch Hochwasser im Mai und Juni 2013 geschädigten Regionen, Ausstattung mit 8 Mrd. Euro, Beteiligung der Länder durch Übernahme von Zinsen und Tilgungen; temporäre Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für sanierungsfähige Unternehmen; Fortführung der Entflechtungsmittel für die Länder auf dem bisherigen Niveau;<br /> Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe" (<span style="font-weight: bold">Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz</span> – AufbhG) als Art. 1, <span style="font-weight: bold">Gesetz über die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei hochwasserbedingter Insolvenz</span> als Art. 3 der Vorlage, Änderung § 1 Finanzausgleichsgesetz, Änderung §§ 2, 3, 5 und 6 sowie Aufhebung § 7 Entflechtungsgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 524/13 GESTA D123<br /> Siehe auch GESTA D121<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span>Klarstellungen zum Adressatenkreis der Hilfsleistungen und zur Trägerschaft zerstörter Infrastruktur