Gesetz zur Errichtung einer Stiftung zur Finanzierung von Frauenhäusern (G-SIG: 10020319)
<strong>Bezug:</strong> Entschließung des Deutschen Bundestages vom 26.6.80 (s. BT Drs. 8/ 4286) Bericht der Bundesregierung (s. BT Drs. 10/291) <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Errichtung einer Bundesstiftung zur institutionellen Förderung von Frauenhäusern, Verwaltung des Stiftungsvermögens und Vergabe der Stiftungsmittel (50 Mio DM im Jahr) durch den Vorstand der Stiftung. Durch das Gesetz entstehen für den Bund jährlich Kosten in Höhe von 50 Mio DM. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Stiftung/Gesetz zur Errichtung einer Stiftung zur Finanzierung von Frauenhäusern