Gesetz zur Errichtung einer Schiffsunfalldatenbank und zur Änderung des Seefischereigesetzes
Errichtung eines elektronischen Datenbanksystems für Schiffsunfälle zur Verbesserung der Unfallstatistik (Inbetriebnahme bis 2014): Erfassung sämtlicher Unfälle auf deutschen See- und Binnenwasserstraßen, erstmalige Aufnahme der Unfälle von Sportfahrzeugen untereinander und mit solchen der Güterschifffahrt, Unfallforschung, Erteilung von Auskünften (bei Ordnungswidrigkeitenverfahren); Erfassung des Unfallgeschehens im Hinblick auf Gefahrenpotentiale, Unfallschwerpunkte und Mängel an Verkehrswegen; Nutzung der Unfallauswertung für verkehrspolitische Entscheidungen bezüglich Häfen und Hafenzufahrten;<br /> Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Titeländerung (eingebracht als: Schiffsunfalldatenbankgesetz - SchUnfDatG); Eingrenzung der berechtigten Datenempfänger, neue Verjährungsregelungen für den Zugriff auf persönliche Daten von Unfallbeteiligten, Anpassungen an die grundlegende Überarbeitung der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung, redaktionelle Änderungen und Folgeänderungen; <br /> ursprünglicher Titel <span style="font-weight: bold">Schiffsunfalldatenbankgesetz</span> - SchUnfDatG als Art. 1 der Vorlage mit Änderung versch. §§ sowie zusätzliche Änderung §§ 13 und 14 Seefischereigesetz